TV-Anlage zu kaufen oder zu leasen?

Folgende Frage sollte man sich vor dem Kauf einer TV-Anlage stellen: „Funktioniert danach der Programmempfang im Wohnzimmer auch wirklich störungsfrei?“. Vom Grundsatz her eine simple Frage, die aber nur zu hundert Prozent mit „ja“ beantwortet werden kann, wenn neben der Anlage die die Programmsignale liefert (Signallieferung) auch ein neues Hausverteilnetz installiert wird, welches die Programmsignale sicherlich störungsfrei bis ins Wohnzimmer überträgt.

In den meisten Fällen geht es bei Kauf einer neuen TV-Anlagen nur um die Signallieferung, also die Versorgung mit neuen Programmen über das bestehende Hausverteilnetz. Selbst wenn die Anschlussdosen ausgetauscht werden oder Teile der bestehenden Netzstrukturen im Keller oder Dachboden erneuert werden, gibt es für das bestehende Verteilnetz kaum eine störungsfreie Empfangsgarantie von der beauftragten Antennenbaufirma. Juristisch ist sie auch nicht einforderbar, solange die vertraglich vereinbarten Leistungen auch tatsächlich erbracht wurden. Bei Kaufangebote sollte man zunächst darauf achten, dass eine Festpreisgarantie vereinbart wird. Darüber hinaus muss man oft noch im Nachhinein mit weiteren Kosten rechnen, da beispielsweise beim bestehenden Hausverteilnetz, Verstärker, Abzweiger, Verteiler oder auch Anschlussdosen ausgetauscht werden müssen, um Empfangsstörungen zu beseitigen. Das sind Zusatzkosten, die eben nicht im Angebot mit enthalten sind. Folglich ist das billigste Angebot nicht immer auch das günstigste, den gute Fachfirmen versuchen solche möglichen Zusatzkosten bereits im Vorfeld etwas abzufangen, indem sie z. B. einen neuen Netzverstärker mit im Angebot enthalten haben. Bei der anderen Variante, dem Anlagenleasen stellt sich diese Frage erst gar nicht, da der Kunde mit dem Anlagenbetreiber eine Versorgungsvereinbarung abschließt, in der die Verpflichtung zum störungsfreien Programmempfang an jeder Anschlussdose mit enthalten ist.

Was jeder Autofahrer generell weiß ist die Tatsache, dass mit zunehmendem Verschleiß die Werkstattkosten beim Auto steigen und ab einen gewissen Lebenszyklus der sich vor allem nach den gefahrenen Kilometern richtet, ein neues Fahrzeug erforderlich ist. Dieser Gedanke spielt bei der Anschaffung einer TV-Anlage oft nur eine untergeordnete Rolle bei der Betrachtung der Instandhaltungskosten. Die Lebenszyklen der verschiedenen Versorgungsvarianten sind sehr unterschiedlich und hängen maßgeblich von der verwendeten Anlagentechnik ab. Pauschal kann man sagen, wer viel in das Hausverteilnetz investiert, benötigt weniger teuere in ihrem Lebenszyklus begrenzte Elektronik und umgekehrt. Das ist natürlich auch ein Thema, dass bei Leasinganlagen weitgehend vernachlässigt werden kann.

Glühbirne mit Baum innen. tv-netcom

Folgende Bewertungskriterien spielen hierbei eine Rolle:

  1. Struktur- u. Zusammensetzung der Bewohner (Anteil an Eigentümern und Mietern im Objekt).
  2. Der Anlagentyp der neuen Gemeinschaftsanlage hinsichtlich seiner Betriebs- und Wiederbeschaffungskosten.
  3. Die Umlegbarkeit möglicher Monatsentgelte eines Anlagenbetreibers auf die Nebenkosten.
  4. Die Höhe der zu erwartenden Betriebs- und Instandhaltungskosten beim Anlagenkauf.
  5. Ist ein kompetenter Servicebetrieb zum Warten und Instandhalten der Kaufanlage vorhanden?
  6. Wie ist der Leasingvertrag gestaltet?

Mögliche Auswirkungen der Bewertungskriterien:

  1. Bei einer gekauften TV-Anlage profitieren auch die Eigentümer die nicht selbst in ihrer Immobilie wohnen, wenn sich dadurch der Wohnwert verbessert. Eine Umlegung der Investitionskosten auf die Bewohner ist in der Regel auch möglich. Die laufenden Reparaturkosten zum Instandhalten der TV-Anlage sind dagegen nicht umlegbar und gehen damit ausschließlich zulasten aller Eigentümer. Beachten muss man auch dabei, dass die Kündigung eines Kabelnetzbetreibers zugunsten einer eigenen TV-Anlage nicht unbedingt eine Wohnwertverbesserungs-maßnahme darstellt, die diese Kosten dann auch tatsächlich umlagefähig machen.
  2. Hierbei ist die Versorgungstechnik der neuen TV-Anlage von größter Bedeutung für die erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungs- und Wiederbeschaffungskosten. Pauschal kann man sagen, dass Objekte mit Vollsternnetzen (jede Wohnung besitzt dabei einen separaten Versorgungsstrang), erheblich weniger Investitionskosten für die Elektronik einer neuen TV-Anlage ausgeben müssen, als Objekte die ein Hausverteilnetz in Baumnetzstruktur besitzen. Hierzu gibt es die Verschiedensten Anlagetypen, die man grob wie folgt bewerten kann.
    • Insgesamt sehr hohe Kosten: bei der Kanalaufbereitungsanlage (hauseigenes Kabelfernsehen), sinnvoll erst ab 30 WE und gut geeignet für alte Hausverteilnetze in Baumnetzstruktur. Diese Versorgungsvariante ist bei vorhandenen Vollsternnetze nicht sehr sinnvoll.
    • Insgesamt mittlere Kosten: bei der SAT-Einkabeltechnik(Satellitengemeinschaftsanlage), geeignet für Wohnanlagen zwischen 6-30 WE bei bestehenden Hausverteilnetzen in Baumnetzstruktur. Der Wechsel der Antennendosen ist allerdings erforderlich.
    • Insgesamt mittlere Kosten: bei der SAT-Unicable-Technik = SAT-SCR-Technik(Satellitengemeinschaftsanlage), geeignet für Wohnanlagen ab 4 WE bei bestehenden Hausverteilnetzen in Baumnetzstruktur. Der Wechsel der Antennendosen ist allerdings erforderlich.
    • Insgesamt sehr niedrige Kosten: bei der SAT-ZF-Technik(Satellitengemeinschaftsanlage), geeignet für Anlagengrößen aller Art, funktioniert aber nur mit einem Hausverteilnetz in Vollsternnetzstruktur. Falls vorhanden, so müssen noch die Antennendosen gewechselt werden.
  3. Die Installation einer neuen TV-Versorgung stellt nach § 559 BGB grundsätzlich eine Modernisierungsmaßnahme dar, die den Gebrauchswert der Wohnung erhöht. Dagegen führt der Umstieg vom Kabelfernsehen hin zu einer eigenen Satellitengemeinschaftsanlage, nicht unbedingt zu einer Wohnwertverbesserungsmaßnahme nach § 559 BGB. Allerdings sind hierbei dann die monatlichen Betriebskosten eines Anlagenbetreibers anstelle der Kabelgebühren auf die Nebenkosten umlegbar.
  4. Beim Anlagenkauf sollte man auch wissen, dass bei einer TV-Anlage die mehr als 10 WE versorgt, Abgaben an die Verwertungsgesellschaften vg-meda und der RTL-Gruppe zu entrichten sind. Ab einer Versorgungsgröße über 65 WE kommen dann noch Abgaben an die Verwertungsgesellschaft Gema hinzu. Die monatlichen Kosten hierfür können bis zu 40 ct. pro Wohneinheit im Monat betragen. Dagegen sollten diese Abgaben bei Anlagenleasing bereits in den Betriebskosten mit enthalten sein. Trotzdem sollte man darauf achten, dass diese Abgaben im Leasingvertrag ausdrücklich vermerkt sind und auch nicht versäumen, sich zumindest im ersten Jahr den Nachweiß vom Betreiber hierzu einzufordern, denn im Härtefall haften grundsätzlich immer die WEG-Eigentümer. Neben den weiteren Betriebskosten für Wartung und Instandhaltung, sind dann noch speziell bei der Kanalaufbereitung und der SAT-Einkabeltechnik kosten für die Anlagenumprogrammierung hinzuzurechnen, wenn sich beispielsweise Programmplätze geändert haben. Überschlägig kann man sagen, dass die elektronischen Anlagenbauteile, wie die Kanalaufbereitung, SAT-ZF-, SAT-SCR- und SAT-Einkabel-Multischalter, sowie die Bauteile der Außeneinheit (Parabolantennen zzgl. der LNB´s) eine Lebensdauer von 8-12 Jahren besitzen. Entsprechende Rücklagen sollten dann bei einer Kaufanlage von Anfang an berücksichtigt werden.Die Installation einer neuen TV-Versorgung stellt nach § 559 BGB grundsätzlich eine Modernisierungsmaßnahme dar, die den Gebrauchswert der Wohnung erhöht. Dagegen führt der Umstieg vom Kabelfernsehen hin zu einer eigenen Satellitengemeinschaftsanlage, nicht unbedingt zu einer Wohnwertverbesserungsmaßnahme nach § 559 BGB. Allerdings sind hierbei dann die monatlichen Betriebskosten eines Anlagenbetreibers anstelle der Kabelgebühren auf die Nebenkosten umlegbar.
  5. Die Erfahrung in Gesprächen mit Verwaltern zeigen, dass es bei auftretenden Störungen in der Anlage oder bei notwendig gewordenen Umprogrammierarbeiten sehr schnell zu Problemen kommt, wenn die Firma die die Kaufanlage installiert hat nicht mehr existiert oder deren Fachpersonal aufgrund eines Strukturwandels abgewandert ist. Wenn dann noch die Dokumentation der Netzstruktur mit all den Verstärkern, Abzweiger/Verteiler fehlt und/oder es keine Dokumentation der Programmbelegung gibt, wird es für ein Fremdunternehmen schwer eine Störung zeitnah zu beheben oder die Umprogrammierarbeit rasch durchführen. Eine genaue Dokumentation der Anlage, die darüber hinaus dann auch immer wieder aktualisiert wird, spart im Nachhinein oft viel Zeit und damit auch Geld. Die Anlagendokumentation sollte in jedem Fall ein Bestandteil des Kaufvertrages sein. An dieser Stelle ist der Leasingvertrag mit einem Anlagenbetreiber klar im Vorteil. Er muss die Arbeiten durchführen, soweit auch die kostenfreien Umprogrammierarbeiten im Vertrag mit enthalten sind. Er muss sich selbstständig um die Instandhaltung der Anlage kümmern und dementsprechend seine Dokumentation auf dem Laufenden halten, damit seine Betriebskosten überschaubar bleiben.
  6. Zuerst einmal sollten die Wartungs- und Instandhaltungskoten über die monatlichen Leasinggebühren mit enthalten sein. Die gilt auch für die Abgaben an die Verwertungsgesellschaften Gema, vg-media und RTL-Gruppe, soweit Abgabenpflicht besteht. Ebenso sollten soweit erforderlich auch Umprogrammierarbeiten kostenfrei mit enthalten sein. Die Vertragslaufzeit sollte maximal 10 Jahre betragen. Besser sind 5 Jahre mit einer Ausstiegsklausel. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bei Zehnjahresverträgen, sollte es auch die Möglichkeit geben durch einen zuvor festgelegten Ablösebetrag die Anlage käuflich erwerben zu können.