Wartungsvertrag bei einer Kaufanlage abzuschließen sinnvoll?

In den beiden Seiten der Anlagenplanung und Leasing-/Kaufanlage ist bereits darüber gesprochen worden, dass mit dem Anlagenkauf in Abhängigkeit des gewählten Anlagentyps, die Kosten für den laufenden Betrieb und die Instandhaltung und Entstörung der Anlage recht unterschiedlich hoch sein können. Des Weiteren wurde auch schon daraufhin hingewiesen, dass die Versorgungsvarianten der SAT-ZF-Technik und auch der SCR-Technik, soweit ihre Einspeisung nicht in Baum- sondern in Vollsternnetzen erfolgt, die beiden Anlagentypen mit den geringsten Instandhaltungs-, Betriebs- und Entstörungskosten sind. So können beispielsweise geänderte Programmfrequenzen von Bewohnern selbst am Receiver/Tuner neu eingestellt werden. Die gilt natürlich auch für neue Programminhalte, die immer wieder via Satellit angeboten werden. Bei den beiden verbleibenden Versorgungsvarianten, wie die SAT-Einkabel-Technik und die Kanalaufbereitung sind bei Frequenzänderungen auch immer Fachleute erforderlich, um die entsprechenden Änderungen bei der Anlage einzuprogrammieren. Problematischer sieht es da beim Wunsch nach größerer Programmvielfalt aus. Bei der SAT-Einkabel-Technik ist dies nicht möglich. Die Programmbelegung kann nicht erweitert, sondern nur durch die Abschaltung andere Programmtransponder durch den Fachmann geändert werden. Bei der Kanalaufbereitung besteht mehr Flexibilität. Soweit nicht etwa schon 80 Programmtransponder eingespeist sind, was eigentlich nur in sehr seltenen Ausnahmefällen vorkommen kann, ist eine Programmerweiterung durch den Zukauf von Programmkassetten und ggf. einer Grundeinheit jederzeit möglich. Die Kassetten mit Einbau und Programmierung kosten dann 800 € – 1.500 €, je nach dem, ob man eine Kassette mit zwei oder vier Programmtranspondern zukauft. Ist dabei die Grundeinheit, die in der Regel ach Steckplätze für Programmkassetten bereithält voll, so ist eine weiter Grundeinheit für etwa 700 € zzgl. MwSt. inkl. Einbau erforderlich.

Darstellung des möglichen Kostenverlaufs für eine Wohnlage mit insgesamt 30 WE in Abhängigkeit der Analgenvarianten

Wartungskosten bei 30 Wohneinheiten. tv-netcom

Darstellung des möglichen Kostenverlaufs für eine Wohnlage mit insgesamt 100 WE in Abhängigkeit der Analgenvarianten

Wartungskosten bei 100 Wohneinheiten. tv-netcom

Kosten sparen durch einen Wartungsvertrag? Gibt es tatsächlich zwei Gewinner!

Allgemein gilt hier vor allem der Satz: das „Know-how“ oder in Deutsch „gewusst wie“ ist ist hier oft Gold wert.

Geht man dabei von der Sichtweise der Verwaltung aus, die immer wieder mit den verschiedensten Wünschen einzelner Bewohner konfrontiert wird, weil sich beispielsweise ein Bewohner darüber beschwert, dass die neuesten Sky-3D – Sender in der TV-Anlage fehlen oder sich wieder ein anderer Bewohner darüber beschwert, dass seine Fremdsprachenprogramme wegen einem Sendeplatzwechsel nicht mehr empfangbar sind und wieder ein dritter neu hinzugezogener Bewohner den Empfang seiner Fremdsprachenprogramme vermisst usw. Die Verwaltung muss dann mit den Anliegen der Bewohner eine oder mehrere Fachfirmen beauftragen hierfür Lösungen zu finden und entsprechende Angebote zu unterbreiten, die dann zu Entscheidung entweder dem Verwaltungsbeirat oder der WEG in der Eigentümerversammlung zur Abstimmung vorlegt werden.

Geht man nun von der Sichtweise der Fachfirma aus, so möchte diese natürlich auch Umsatz machen und denkt daher nicht unbedingt über Kompensationsmöglichkeiten nach. Dementsprechend werden dann Programmkassetten zugekauft, obwohl mittlerweile Kassetten mit Fremdsprachinhalten belegt sind, die überhaupt nicht mehr aktuell sind und dafür genutzt werden könnten. Mit dem Kauf neuer Kassetten wird dazu beigetragen, dass nicht nur die Investitionskosten, sondern auch die Betriebs- u. Instanhaltungskosten für die TV-Anlage steigen.

Eine Fachfirma die einen Wartungsauftrag erfüllen muss, will ebenso wenig, wie die Eigentümer erhöhte Wartungs- und Instandhaltungskosten tragen. Infolgedessen ist diese Fachfirma dann auch bemüht, diese Kosten so gering wie möglich zu halten, indem sie beispielsweise eine umfassende Dokumentation z. B. über die aktuellen Programminhalte führt. Daher kann sie recht schnell erkennen, ob noch ungenutzte Programmkapazitäten vorhanden sind oder der Zukauf weiterer Anlagenbauteile unausweichlich ist. Im Ergebnis trägt diese Know-how auch dazu bei die Anlageneigentümer vor unnötigen Investitionen zu schützt.

Ein weiterer aber nicht ganz unwichtiger Punkt ist die Umlegbarkeit der Wartungsentgelte auf die Bewohner. Sind die Kosten für die Kaufanlage, soweit möglich auf die Bewohner umgelegt worden, so sind die nachfolgenden Reparaturen nicht umlagefähig und müssen auch von jenen Eigentümern getragen werden, die nicht selbst in ihrer Wohnanlage leben. Dagegen sind die Monatsbeiträge für einen Wartungsvertrag – der auch die Instandhaltung und die Reparaturen mit einschließt – umlegbar auf die Betriebsnebenkosten der Bewohner. Also derer, die die unmittelbaren Nutznießer der neuen Programmvielfalt sind.

Insgesamt betrachtet kann ein Konzept des Anlagenkaufes mit Abschluss eines Wartungsvertrages – nach Ablauf des Gewährleistungszeitraumes – eine sehr sinnvolle Sache sein. Sie ermöglicht den Bewohnern eine sehr günstige Fernsehversorgung, für die dann nur die monatlichen Wartungs- und instanhaltungskosten anfallen, soweit nicht noch Abgaben an die Verwertungsgesellschaften der vg-media, RTL-Gruppe und GEMA gezahlt werden müssen.